• Landgericht München: GEMA setzt sich gegen OpenAI durch

    Gericht bejaht Urheberrechtsverletzung durch KI-Training und Textausgabe

    Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 11. November 2025 (Az. 42 O 14139/24) entschieden, dass das Training und die Nutzung der Sprachmodelle GPT-4 und GPT-4o von OpenAI gegen deutsches Urheberrecht verstoßen, jedenfalls in dem konkret zu prüfenden Fall. Den Anträgen der GEMA auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz wurde stattgegeben.

    Hintergrund des Verfahrens

    Die GEMA hatte geltend gemacht, dass von ihr vertretene urheberrechtlich geschützte Liedtexte deutscher Popmusik – darunter dem Song „Atemlos“ (Kristina Bach) und „Wie schön, dass du geboren bist“ (Rolf Zuckowski) – in den Sprachmodellen von OpenAI „memorisiert“ worden seien, d. h. inhaltlich von Trainingsdaten in die Parameter des Modells übernommen wurden. Nutzer konnten diese Texte durch einfache Eingaben wie „Wie lautet der Text von ‚Atemlos’“ nahezu wortgetreu abrufen. OpenAI bestritt eine konkrete Speicherung und verwies darauf, die Modelle würden nur Wahrscheinlichkeiten abbilden. Außerdem seien mögliche Urheberrechtsverstöße durch Nutzerprompts verursacht und im Übrigen von der Text-und-Data-Mining-Schranke (§ 44b UrhG / Art. 4 DSM-RL) gedeckt.

    Entscheidung des Gerichts

    Die 42. Zivilkammer folgte der Argumentation von OpenAI nicht. Deutsches Urheberrecht sei anwendbar, denn das Angebot richtet sich offensichtlich an Nutzer in Deutschland, wenn es um deutsche Liedtexte geht. Nach Auffassung der Kammer sind die Liedtexte jedenfalls in dem zu prüfenden Fall reproduzierbar in den Modellen enthalten und genau darin sieht die Kammer eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung (§ 16 UrhG, Art. 2 InfoSoc-RL). Diese Vervielfältigung sei durch keine gesetzliche Erlaubnis gedeckt. Insbesondere greife die gesetzliche Erlaubnis der Text-und-Data-Mining-Schranke (§ 44b UrhG) nicht. Die Schranke des § 44b UrhG solle lediglich vorübergehende Kopien zu Analysezwecken erlauben, nicht aber das dauerhafte Einprägen ganzer Werke in ein Modell. Die wiederholte Abrufbarkeit impliziere jedoch das permanente Vorhandensein in dem Modell.

    Auch das Ausgeben der Texte durch ChatGPT sei eine rechtswidrige Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe (§§ 16, 19a UrhG, Art. 3 InfoSoc-RL). OpenAI selbst – nicht der einzelne Nutzer – sei hierfür verantwortlich, da das Unternehmen das Modell konzipiert, trainiert und betrieben hätte. In der Haftungsfolge unterscheidet sich der zu beurteilende Fall daher ganz wesentlich von Rechtsstreitigkeiten, in denen User urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Social-Media-Plattformen hochladen. Der Output von KI-Systemen werde somit zwar durch User-Prompts veranlasst, die Verursachung des Outputs und damit dessen öffentliche Zugänglichmachung wird jedoch dem Betreiber der KI zugerechnet, der damit in voller Verantwortung steht und haftungsrechtlich nicht wie in den Social-Media-Upload-Fällen privilegiert ist. Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch OpenAI konnte die Kammer dagegen nicht feststellen.

    Das Urteil bejaht erstmals ausdrücklich eine urheberrechtliche Verantwortlichkeit von KI-Anbietern für die im Modell gespeicherten („memorisierten“) Trainingsdaten und die daraus generierten Ausgaben. Man könnte somit formulieren, nicht ChatGPT ist das Werkzeug des Nutzers, vielmehr verhält es sich vor dem urheberrechtlich relevanten Hintergrund geradezu umgekehrt. Es verdeutlicht, dass das bestehende Urheberrecht auch auf neue Technologien wie große Sprachmodelle anwendbar ist und dass die Text-und-Data-Mining-Schranke nur eng auszulegen ist.

    Praktische Folgen und Ausblick

    Das Urteil hat erhebliche praktische Folgen, jedenfalls wenn es dabei bleibt. Betreiber generativer KI-Modelle müssten die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu KI-Trainingszwecken lizenzieren oder verhindern, dass es zu Outputs von identischem urheberrechtlich geschütztem Inhalt kommt. Nicht deutlich genug kann man darauf hinweisen, dass der Fall sicher anders beurteilt worden wäre, wenn es sich um Output gehandelt hätte, der urheberrechtlich geschütztem Text lediglich ähnlich gekommen wäre. In diesem Fall hätte das Gericht in seiner Entscheidungslogik prüfen müssen, ob es sich bei dem Output um eine Bearbeitung (§ 23 UrhG) des Originals gehandelt hätte und falls ja, ob diese Bearbeitung gesetzlich erlaubt war, etwa wenn es sich um eine Parodie handelt. Mit anderen Worten, auf der zweiten Stufe wäre also eine klassische urheberrechtliche Bewertungsfrage vorzunehmen gewesen. Hätte die Kammer schließlich keine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne feststellen können, hätte sie auch keine Rückschlüsse auf eine „Memorisierung“ treffen können. Die Ansprüche der GEMA wären somit an der individuellen Beweislast gescheitert.

    Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie zentral die politische Entscheidung sein wird, ob zukünftig davon gesetzlich ausgegangen werden soll, dass in Trainingsdaten ALLE Texte und ALLE Musik und ALLE Bilder eingeflossen sind, welche Transparenzpflichten Betreibern von KI-Modellen abverlangt werden und welche Konsequenzen an eine Vernachlässigung dieser Pflichten geknüpft werden.

    Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg, der zunächst über das Oberlandesgericht München führt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Berufung vor dem Oberlandesgericht München wahrscheinlich. Bis zur Entscheidung des OLG München fließt noch eine Menge Wasser die Isar hinunter.

  • Alles nur Fake? Künstliche Intelligenz, Kunst und Autorschaft

    Vortrag und Diskussion mit Prof. Dr. Catrin Misselhorn

    KI hält zunehmend Einzug in die Kunst: Apps erzeugen Gemälde, KI komponiert Musik, und Chatbots schreiben Gedichte.

    Der Vortrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob KI tatsächlich Kunst schaffen kann bzw. ob es einen wesentlichen „menschlichen Faktor“ bei der Kunstproduktion gibt. Catrin Misselhorn stellt Thesen aus ihrem Buch „Künstliche Intelligenz – das Ende der Kunst?“. Sie betrachtet vor dem Hintergrund der wachsenden Fähigkeiten der KI traditionelle Konzepte der Kunsttheorie neu, etwa die Kunstdefinition und die Rolle von Autorschaft.

    Es wird argumentiert, dass Autorschaft eine notwendige Bedingung dafür ist, dass etwas ein Kunstwerk ist, welches Kunstwerk es ist und welchen Wert ihm als Kunstwerk zukommt. Autorschaft lässt sich wiederum auf ästhetische Verantwortung zurückführen.

    Obwohl KI als ästhetischer Akteur fungieren kann, kann sie keine ästhetische Verantwortung tragen. Daher kann sie weder allein noch in Zusammenarbeit mit Menschen Autorin von Kunstwerken sein.

    Allerdings ist KI in der Lage „Fake-Art“ zu produzieren, also Objekte, die in ihren wahrnehmbaren Eigenschaften nicht von Kunstwerken zu unterscheiden sind. Der Vortrag schließt mit der Frage, wie sich das massive Auftreten von KI-generierter Fake-Art auf die Kunstpraxis auswirkt.

    Wo? Palmaille 96, 22767 Hamburg (Nahverkehr: S-Bahn Königstraße/ Bus Behnstraße)

    Wann? 18:30 Uhr (Einlass 18 Uhr)

    Anmeldung

    Wenn Du an dem Abend dabei sein möchtest, melde Dich bitte über das nachfolgende Formular an.

  • Geist und künstliche Intelligenz. Warum eine KI nicht denken kann.

    Vortrag und Diskussion mit Prof. Dr. Daniel Martin Feige

    Die Fortschritte im Bereich der Künstlichen Intelligenz werfen philosophische Fragen auf. Wenn wissenschaftliche und literarische Texte, Musikstücke und Bilder nicht allein durch Menschenhand, sondern auch mit Hilfe von KI erzeugt werden können, drängt sich der Gedanke auf, dass wir einer KI rudimentäre oder sogar weitreichende geistige Fähigkeiten zuschreiben müssen.

    Der Vortrag von Prof. Dr. Daniel Martin Feige zeigt, dass es sich hier um einen Fehlschluss handelt. Auf der Grundlage von Überlegungen, die sich an einer Bestimmung des Begriffs des Denkens orientieren, lässt sich zeigen, dass wir einer KI nicht die Fähigkeit des Denkens zuschreiben können.

    Begriffe wie ,Denken‘ auf Künstliche Intelligenz anzuwenden entdeckt – so die weitergehende These – nicht Geist an Orten, wo wir ihn vormals nicht vermutet haben. Vielmehr bauen wir durch solche Zuschreibungen den Begriff unserer selbst als freier, vernünftiger und selbstbewusster Akteure um – ein Umbau, der Ausdruck einer gleichermaßen technologischen wie politischen Bedrohung unserer deliberativen Fähigkeiten ist.

  • Wir geben uns auf. KI, Kultur und die Entwertung der Wissensarbeit

    Buchvorstellung mit Matthias Hornschuh zu seinem im Oktober 2025 bei Carl Auer erschienen Essay.

    Schöpferische Tätigkeit wird bei uns nicht als Arbeit anerkannt und daher nicht so behandelt: Schöpferische Arbeit ist unsichtbare Arbeit. Die Widerstandskraft an der Basis der Kultur- und Medienberufe ist längst verbraucht. Gerade in Kunst und Kultur aber sind Arbeit und Identität untrennbar miteinander verwoben, sodass sich die existenzielle Bedeutung aktueller, oft nur vermeintlich technologischer Entwicklungen tatsächlich auf individuelle, kulturelle wie auch volkswirtschaftliche Bereiche erstreckt. 

    Nun schmeißt die generative KI den Turbo an. Sie ist nicht Ursache, sondern Brandbeschleuniger für Prozesse, die seit Jahrzehnten laufen. Digitalpolitik ist Globalpolitik: Herrschaft über das Digitale bedeutet Kontrolle über Macht, Mittel und Meinung. Für Kunst und Kultur hat all das erhebliche Konsequenzen. Matthias Hornschuh zeigt die volkswirtschaftliche und existenzielle Bedeutung geistigen Schaffens auf, die in der schöpferischen Tätigkeit menschlicher Wissensarbeit gründet. Wollen wir digitaler Technologie den zentralen Platz in unserer gesellschaftlichen Kommunikation einräumen, die ohne menschlichen Geist gar nicht zu funktionieren vermag?

    Der Einschüchterung, ja Angst, die eine auf schnell erfassbare Oberflächenreize optimierte, hochkomplexe Welt hervorruft, setzt Hornschuh eine grundlegende Orientierung entgegen: Ideelle Wertschöpfung ist kein Luxus. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, sie wie nebenbei aufzugeben, wenn wir uns nicht selbst aufgeben wollen.

  • Fachgespräch zu KI und Urheberrecht im Bundestag

    Am 25. Februar 2026 fand im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestag ein Fachgespräch zum Thema „KI und Urheberrecht – Herausforderungen und Handlungsoptionen für den Schutz kreativer Inhalte“ statt. Unser Vorstandsmitglied Reinher Karl nahm an der Sitzung als Sachverständiger teil.

    Die Aufzeichnung der öffentlichen Sitzung und Reinher Karls Stellungnahme sind hier zu finden.

  • Lob der Überwachung

    Lob der Überwachung mit Timo Daum vom 23.04.2026

    Buchvorstellung und Diskussion mit Timo Daum zu seinem neusten Buch „Lob der Überwachung“ im Nautilus Verlag. Der Autor hält im Überwachungskapitalismus nicht die Überwachung sondern den Kapitalismus für das Problem. Timo Daum streitet für eine „positive Überwachungspolitik“.

    Überwachung und Datenerfassung genießen keinen guten Ruf. Ob durch staatliche Akteure oder Digitalunternehmen – sobald Informationen über uns gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden, denkt man an Stasi, autoritäre Überwachungsdystopien, die Allmacht der Tech-Konzerne.

    Auch zivilgesellschaftlich werden Datenschutz und Privatsphäre hochgehalten und eine strenge Regulierung der Konzerne gefordert. Daum hingegen sieht Privacy und Datenschutz als bürgerliche Kategorien an, die letztlich ein Privateigentum im Digitalen konstituieren. Statt sich die Potentiale des digitalen Wandels progressiv anzueignen, tappe man in die Falle einer konservativen Kritik und der Vorstellung einzelner isolierter Datenbesitzer:innen.

    Timo Daum fordert stattdessen, Überwachung positiv zu denken – als Produktivkraft, als Form der Sorge, als Möglichkeit guten Regierens. Denn Überwachung könne auch bedeuten, Vermieter:innen und Eigentümer:innen an Preistreiberei zu hindern, Raser:innen im Straßenverkehr auszumachen, Finanz- und Steuerverbrechen aufzudecken – oder den Grundstein für ein postkapitalistisches, bedarfsorientiertes Wirtschaften zu legen.

    Daum möchte sein „Lob der Überwachung“ nicht als geschichtsvergessene Romantisierung autoritärer Systeme verstanden wissen, sondern als Versuch, die technischen Möglichkeiten, die der Überwachungskapitalismus geschaffen hat, für eine Zukunft ohne Kapitalismus nutzbar zu machen.

  • Künstliche Intelligenz und der neue Faschismus

    KI und der neue Faschismus mit Rainer Mühlhoff vom 19.03.2026

    Buchvorstellung und Diskussion über KI und die autoritäre Wende.

    Elon Musk und Donald Trump kündigen massenhaft Verwaltungsmitarbeitern, um einen KI-Staat zu errichten. Tech-CEOs verkaufen künstliche Intelligenz als Heilsbringer für die größten Probleme der Menschheit, obwohl die entsprechende Industrie auf Ausbeutung und Menschenverachtung beruht.
    Warum lässt sich die Öffentlichkeit durch Spekulation über Erlösung oder Auslöschung durch KI von den erheblichen Schäden durch KI in unserer Gegenwart ablenken? Wie erkennen wir die zunehmend faschistischen Tendenzen, die sich im Zusammenspiel von Tech-Industrie und der neuen Rechten bilden?

    Rainer Mühlhoff entwickelt in seinem Buch „Künstliche Intelligenz und der neue Faschismus“ (Reclam, 2025) (taz-Rezension von Hendrikje Schauer) und auf unserer Veranstaltung Antworten und diskutiert Lösungsansätze.

  • KI-Recht und Datenschutz in der Praxis

    KI-Recht und Datenschutz in der Praxis mit Christopher Schack und Prof. Dr. Behrang Raji vom 19.02.2026

    Im Februar wagen Christopher Schack aus der Behörde des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und Prof. Dr. Behrang Raji einen juristischen Brückenschlag zwischen DSGVO und KI-Verordnung. Sie zeigen und diskutieren praxisnah, welche Regeln gelten und wie man sie umsetzt.

    Christopher Schack: Zwischen Datenminimierung und Verantwortungsdiffusion – gehen Datenschutz und KI zusammen?

    Bei Datenschutz denken viele zuerst an Cookie-Banner, bürokratische Hürden und lange Gesetzestexte. Dabei ist Datenschutz in einer digitalisierten Gesellschaft weit mehr: Es ist der Schutz unserer Autonomie und unserer digitalen Identität. Überall dort, wo wir digitale Spuren hinterlassen, entscheiden Algorithmen zunehmend über unsere Möglichkeiten.

    Im Zeitalter von ChatGPT und generativer KI stellt sich diese Machtfrage völlig neu. Der Vortrag zeigt auf, dass unsere etablierten Konzepte – wie das gezielte Löschen einzelner Datensätze – an der statistischen Realität moderner Sprachmodelle an ihre Grenzen stoßen. Ein neuronales Netz „vergisst“ nicht einfach auf Knopfdruck, und der enorme Datenhunger der Modelle steht in einem fast unlösbaren Spannungsverhältnis zum Prinzip der Datenminimierung.

    Gleichzeitig sehen wir in der Praxis eine gefährliche „Verantwortungs-Diffusion“. Wenn eine KI halluziniert und falsche Fakten über echte Personen generiert, zeigen Anbieter und Nutzer gerne aufeinander. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass der Output über Menschen auch faktisch richtig ist?

    Der Abend widmet sich der Frage, wie wir dieses Dilemma auflösen, ohne die technologische Entwicklung abzuwürgen. Wir blicken hinter die abstrakten Rechtsnormen auf konkrete und kritische Fälle aus der aktuellen (Aufsichts-)Praxis. Ziel ist es, Datenschutz nicht als Innovationsbremse zu begreifen, sondern als notwendiges Design-Element für vertrauenswürdige KI-Systeme.

    Behrang Raji: Kontrollverlust vs. Compliance – warum es eine AI-Governance in Unternehmen braucht

    Künstliche Intelligenz ist heute für jeden verfügbar. ChatGPT, Claude und andere leistungsstarke KI-Systeme lassen sich ohne IT-Budget oder Freigabeprozess direkt über das Smartphone nutzen. Auch für dienstliche Zwecke. Diese niedrige Einstiegshürde führt dazu, dass KI längst in Unternehmen im Einsatz ist, auch wenn die Geschäftsleitungen dies nicht wissen oder wollen.

    Dies birgt auch für Unternehmen erhebliche Risiken. Durch diese Schatten-KI drohen Bußgelder wegen Datenschutzverstößen, Haftungsansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen oder bald auch empfindliche Bußgelder wegen der Nichtbefolgung von regulatorischen Anforderungen der KI-Verordnung. Ein klarer Ordnungsrahmen für den Einsatz von KI – eine AI Governance – stellt Compliance sicher und ermöglicht zugleich Innovation.

    In diesem Vortrag beleuchtet Prof. Dr. Raji, wie kleine und mittlere Unternehmen dies praktisch und pragmatisch gelingen kann. Anhand der Darlegung von konkreten Schritten werden ausgewählte rechtliche Fragen und Herausforderungen näher gebracht.  

  • IfKI unterwegs: von Mainz bis ins Hamburger Rathaus

    In den letzten Wochen war das IfKI nicht nur in den eigenen vier Wänden aktiv. Zwei unserer Vorstandsmitglieder haben sich auch außerhalb der Institutsräume zu Wort gemeldet über KI, Urheberrecht und die Zukunft kreativer Arbeit diskutiert.

    Reinher Karl auf der Content Convention in Mainz

    Am 26. November 2025 war Reinher Teil der diesjährigen Content Convention in Mainz, einer der führenden Medienkonferenzen in Deutschland. Die Veranstaltung bringt Medien, Plattformen, Politik und Start-ups zusammen und erreicht jährlich über 1.200 Gäste vor Ort sowie mehr als 300.000 Teilnehmer im Livestream.

    Gemeinsam mit Jochen Wegner von der ZEIT diskutierte Reinher im Keynote-Talk über eine Frage, die uns alle umtreibt: „Reicht das Urheberrecht in Zeiten von KI noch aus? Der Titel seiner Rede deutet bereits an, worauf er hinauswollte: „Auf die Frage fallen mir eine ganze Reihe von Antworten ein. Die wenigsten haben mit Urheberrecht zu tun.“ Bei den Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz für Kreativschaffende geht es nicht nur um verabschiedete Digitalgesetze, sondern um eine gescheiterte Durchsetzung. Wer sich Reinhers Keynote und die anschließende Diskussion anschauen möchte, findet sie hier auf YouTube (ab 1 h 21 min).

    Sebastian Sudrow in Hamburg: Revolution oder Raubzug?

    Am 5. Dezember 2025 war Sebastian bei einer Podiumsdiskussion der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft im Rathaus zu Gast. Der Titel der Veranstaltung brachte die Spannung auf den Punkt: „Revolution oder Raubzug? Wie KI die Kultur bedroht“.

    Gemeinsam mit Donata Vogtschmidt von der Linksfraktion im Bundestag, Lena Falkenhagen vom Verband deutscher Schriftstellerinnen und der Bürgerschaftsabgeordneten Marie Kleinert diskutierte Sebastian über die Auswirkungen künstlicher Intelligenz für den Kunst- und Kulturbetrieb und welche politischen und gewerkschaftlichen Antworten es auf die derzeit ungebremste digitale Entwicklung braucht.

  • KI-Zukunft können – Kreativität zwischen Automatisierung und Abhängigkeit

    Kreativität und KI mit Dorothea Winter vom 29.01.2026

    Bei Kreativität denken viele zuerst an Kunst. Dabei ist Kreativität in weit mehr Bereichen zentral. Im Softwareengineering, auf dem täglichen Arbeitsweg, beim Improvisieren im Alltag oder beim Versuch, ein Möbelstück aufzubauen. Überall dort, wo etwas nicht nach Plan läuft, brauchen wir die Fähigkeit, anders zu denken.

    Im Zeitalter von KI und Robotik, in dem immer mehr dieser Tätigkeiten automatisiert werden, stellt sich die Frage nach Kreativität neu. Der Vortrag entwickelt die These, dass vieles von dem, was wir für kreativ halten, in Wahrheit routinierte Rekombination ist. Genau darin sind KI Systeme besonders gut.

    Gleichzeitig zeigen empirische Studien mit Kindern und Erwachsenen eine problematische Entwicklung.

    Kreativität verstärkt die digitale Kluft. Menschen mit hoher kreativer Kompetenz werden durch KI noch produktiver und ideenreicher. Wer damit Schwierigkeiten hat, profitiert deutlich weniger. KI gleicht diese Unterschiede nicht aus, sie kann sie sogar vergrößern.

    Der Vortrag fragt deshalb, was wir als Gesellschaft tun können, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. In Bildung, Wirtschaft, Kultur und im sozialen Bereich geht es darum, Kreativität nicht als Ausnahmebegabung zu behandeln, sondern als erlernbare Schlüsselkompetenz, ohne die Zukunft kaum gestaltbar ist.